Ein qualifizierter Mietspiegel

Der qualifizierte Mietspiegel ist der Mietspiegel der die ortsübliche Vergleichsmiete wieder gibt. Jede Stadt hat einen qualifizierten Mietspiegel an denen sich ein Mieter, oder der Vermieter orientieren kann. Von der Gemeinde ist der qualifizierte Mietspiegel anerkannt, und dient deshalb auch zur Vorlage von einer Mieterhöhung zum Beispiel wenn diese sich auf den qualifizierten Mietspiegel beruft. Dieser Mietspiegel wird im Laufe von vier Jahren immer wieder neu berechnet. Das Wertgutachten das man dafür braucht macht ein Wertgutachter in Weiskirchen zum Beispiel. Für Vermieter ist der qualifizierte Mietspiegel ein sehr wichtiger Faktor damit er beispielsweise seine Mieten an der ortsüblichen Miete anpassen kann.

Das Wertgutachten dient auch dazu wenn man sein Eigentum vermieten möchte, um die ortsübliche Miete zu ermitteln. Oder man kann bei einem Wertgutachter in Weiskirchen auch den qualifizierten Mietspiegel errechnen lassen um zu sehen ob man nicht zuviel Miete bezahlt. Besonders bei einer Mieterhöhung die sich auf den qualifizierten Mietspiegel beläuft kann auch der Mieter ein Gutachten erstellen lassen. Zudem wird der qualifizierte Mietspiegel im Abstand nach 2 Jahre der Marktentwicklung angepasst. Im Abstand von vier Jahren wird der Mietspiegel neu errechnet. Im Sinne der gesetzlichen Vorschrift liefert der Mietspiegel die Vergleichsmiete die im Bereich von Mietspannen den durchschnittswert liefern.

Vermieter können anhand von einem qualifizierten Mietspiegel eine Mieterhöhung durchaus als Begründungsmittel angeben, sofern sich die Erhöhung an den qualifizierte Mietspiegel hält. Der Mietspiegel ist gesetzlich definiert und stellt eine Übersicht auf die ortsübliche Vergleichsmiete da. Auf Grund der komplexen Berechnung die sich zum erstellen von einem qualifizierten Mietspiegel ergeben, kann dieser nicht selber erstellt werden. Wer einen Wertgutachter in Weiskirchen mit einem Wertgutachten beauftragt bekommt ein Gutachten erstellt mit dem man auch vor Gericht gehen kann. Das ist lohnenswert wenn der Mieter zum Beispiel die Mieterhöhung nicht anerkennen möchte. In einigen Verträgen ist ist gesetzlich festgelegt dass man einen qualifizierten Mietspiegel errechnen lassen muss.